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Neue Förderprogramme für Kommunen: Energetische Sanierung und Klimaanpassung

24.11.2025

Mit zwei neu aufgelegten Förderprogrammen unterstützt das Land Baden-Württemberg Städte, Gemeinden und Landkreise dabei, die Herausforderungen des Klimawandels aktiv anzugehen. Über Klimaschutz-Plus 2025 und Klimopass 2025 stehen nun Zuschüsse für die energetische Sanierungen kommunaler Gebäude sowie für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereit.

Anbei finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der zwei neuen Fördermöglichkeiten. Weitere Details und Links finden Sie nachstehend.

Klimaschutz-Plus 2025

  • Was wird gefördert: Energetische Sanierungen an Verwaltungs- und Schulgebäuden (z. B. DämmungFenster, Dachflächen, sommerlicher Wärmeschutz)
  • Förderquote: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten (Kombination aus Bundes- und Landesmitteln)
  • Wer ist antragsberechtigt? Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) als Eigentümer kommunaler Verwaltungsgebäude und Schulverbände als Träger öffentlicher Schulen
  • Antragsfrist: 31. Dezember 2026
  • Antragstellung: Über die L-Bank Baden-Württemberg -> vereinfachtes Förderverfahren
  • Zum Faktenblatt

Klimopass 2025

  • Was wird gefördert: Strategische, investive und innovative Maßnahmen zur Klimaanpassung (z. B. Begrünung, Entsiegelung, TrinkwasserspenderPegelsysteme, Modellprojekte)
  • Förderquote: Bis zu 70 % sowie Pauschalsätze für Einzelmaßnahmen
  • Wer ist antragsberechtigt? Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Antragsfrist: 31. Dezember 2026
  • Antragstellung: Über die L-Bank Baden-Württemberg -> vereinfachtes Förderverfahren
  • Zum Faktenblatt

Weitere interessante Förderprogramme:

Wenn Sie Fragen haben oder gemeinsam mit uns mögliche Förderprojekte prüfen möchten, wenden Sie sich gerne an Paula Trumpp (p.trumpp [at] ea-rm.de).

Quellen:

Foto: Pixabay

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