11.04.2025
Laut des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD wird die Sanierungs- und Heizungsförderung fortgesetzt, die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verankert ist. Das BEG regelt unter anderem die KfW-Heizungsförderung für eine Wärmepumpe, Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Erstellung eines Sanierungsfahrplans.
Wer in seinem Haus eine Wärmepumpe einbauen lässt, kann vom Bund weiterhin eine Förderung von 30 bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten - die förderfähigen Investitionskosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Diese höchsten Zuschüsse können private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beantragen.
Aktuelle Förderstruktur 2025
Die Förderung für Wärmepumpen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Insgesamt besteht seit September 2024 ein großes Interesse an den Zuschüssen. Allein seit Januar dieses Jahres hat es 35.800 Anträge gegeben, die meisten davon zum Einbau einer Wärmepumpe. Im vergangenen Jahr seien insgesamt 227.000 Anträge bei der zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen, die fast vollständig sofort bewilligt wurden.