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Kommunale Wärmeplanung

Mehr als die Hälfte der gesamten Energie in Deutschland fließt in die Wärmeversorgung. Meist wird die Wärme aus fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl gewonnen und verursacht damit einen Großteil unseres CO2-Ausstoßes. Die Möglichkeiten für den Umbau auf eine klimaneutrale Energieversorgung sind vielfältig, aber auch komplex und schwer zu koordinieren.

Mit der kommunalen Wärmeplanung können Städte und Gemeinden den Umbau auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung strategisch, effizient und koordiniert angehen. Hierzu wird eine umfassende Strategie mit konkreten Maßnahmen entwickelt, die aufzeigen, wie die zukünftige Wärmeversorgung in den jeweiligen Teilbereichen der Kommune erfolgen kann. Ziel ist es, den bestmöglichen Ansatz vor Ort zu ermitteln, um zukünftig eine klimaneutrale, verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung sicherzustellen.

Der Rems-Murr-Kreis möchte bis 2035 klimaneutral sein. Dafür braucht es eine flächendeckende Wärmewende. In Baden-Württemberg sind laut Klimaschutzgesetz (KlimaG BW) Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner*innen verpflichtet, bis zum 31.12.2023 eine kommunale Wärmeplanung aufzusetzen. 

Zum 1.1.2024 ist auf Bundesebene das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es verpflichtet nun alle Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Kleinere Kommunen haben die Möglichkeit allein oder im Konvoi einen Wärmeplan zu entwickeln. Es gelten folgende Fristen:

  • Kommunen >100.000 Einwohner bis 30.06.2026
  • Kommunen <100.000 Einwohner bis 30.06.2028

Allein der Bestand eines Wärmeplans löst nicht unmittelbar die Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus. Es bedarf zusätzlich den Beschluss der Kommune, ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes auszuweisen.

In Rems-Murr-Kreis waren Anfang 2024 fast alle Kommunen bereits in eine eigene Wärmeplanung eingestiegen.

Im Rems-Murr-Kreis ist die Energieagentur seit 2021 als Beratungsstelle des Landes Baden-Württemberg für alle Kommunen tätig. Die Dienstleistungen sind für alle Kommunen neutral und kostenlos und umfasst u.a. Folgendes:

  • Unterstützung bei Antragstellung für Förderung
  • Vorträge in den Gremien
  • Fundierte Öffentlichkeitsarbeit
  • Erfahrungsaustausch mit den Verwaltungen und Fachplaner*innen
  • Netzwerkarbeit im Kreis und in der Region Stuttgart
Erklär-Video zur Kommunalen Wärmeplanung
Erklärvideo zur kommunalen Wärmeplanung

Was hinter sich ganz grundsätzlich hinter kommunaler Wärmeplanung versteckt, erklärt ein knapp 2-minütiges Video.
Weitere Infos finden Sie in diesem Flyer.

Ihre Ansprechpartner*innen:

  • Florentina Mimler, Telefon 07151 975173-12, f.mimler [at] ea-rm.de
  • Josef Broll, Telefon 07151 975173-50, j.broll [at] ea-rm.de