05.03.2025
Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarspitzengesetz gilt für alle Photovoltaikanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Es verändert die Regelungen zur Einspeisung bei negativen Strompreisen und bringt gleichzeitig neue Chancen für Betreiber von PV-Anlagen. Die Energieagentur Rems-Murr gGmbH erklärt die wichtigsten Änderungen.
Photovoltaik boomt weiterhin und wurde in Deutschland in den letzten Jahren stark ausgebaut. Im Jahr 2024 machte der Sonnenstrom fast 15 Prozent der Nettostromerzeugung aus. Auch im Rems-Murr-Kreis setzt sich dieser Trend fort: Allein im vergangenen Jahr wurden dort neue Anlagen installiert, die genug Solarstrom liefern, um rund 16.000 Haushalte zu versorgen.
Doch was passiert, wenn immer mehr Solaranlagen in Zeiten, in denen die Stromnachfrage gering ist, immer mehr Strom ins Netz einspeisen? „Fließt zu viel Strom ins Netz, führt das an der Strombörse, die Angebot und Nachfrage regelt, zu negativen Preisen. Doch es gibt noch eine weitere Folge: Die öffentlichen Stromnetze können stark belastet oder sogar überlastet werden. Das gefährdet die Netzstabilität, denn das Stromnetz muss zu jeder Zeit im ausgeglichen sein“, erklärt Tilman Landwehr, Solar-Experte der Energieagentur des Landkreises.
Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen
Da der Staat Netzbetreibern die Differenz aus Ertrag und Einspeisevergütung zahlt, hat das hohe Kosten zur Folge. Das neue Solarspitzengesetz soll solche Situationen zukünftig entschärfen und Kosten minimieren. Daher gilt nun bei neu installierten PV-Anlagen: Sobald die Preise an der Strombörse ins Negative drehen, also unter null Cent pro kWh, wird die Einspeisevergütung gestrichen. Tilman Landwehr: „Das hört sich zuerst einmal nach einer klaren Benachteiligung an. Aber durch ein intelligentes Energiemanagement lassen sich die Verluste auf ein Minimum reduzieren. Zudem werden vergütungsfreie Zeiten teilweise ausgeglichen, indem sich die 20-jährige Förderdauer der Solaranlage entsprechend verlängert.“
Intelligente Messsysteme und Steuerbox werden Pflicht
Damit die Netzbetreiber die Einspeiseleistung von PV-Anlagen bedarfsgerechter steuern können, müssen alle neuen Anlagen ab einer Nennleistung von 7 Kilowatt-Peak (kWp) über ein intelligentes Messystem (Smart Meter) und eine digitale Steuereinheit verfügen. Bei einer drohenden Netzüberlastung können die Netzbetreiber die Einspeisung dann entsprechend drosseln. Für den Einbau der Technik sind die örtlichen Messstellenbetreiber zuständig. Falls eine neue Solaranlage ohne smarte Mess- und Steuertechnik ans Netz geht, zum Beispiel weil sich der Einbau verzögert oder keine Pflicht zum Einbau besteht, wird die Stromeinspeisung der Anlage pauschal auf 60 % ihrer Nennleistung (Kilowatt-Peak, kWp) begrenzt. Diese Wirkleistungsbegrenzung gilt, bis die vorgeschriebene Technik eingebaut wurde.
Strom-Direktvermarktung wird einfacher
Die Direktvermarktung von Solarstrom aus Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kWp soll vereinfacht werden. Betreiber können ihren Strom dann ohne bürokratische Hürden zum aktuellen Börsenpreis verkaufen. Dabei bleibt die Einspeisevergütung gesichert: Liegt der Börsenpreis unter der garantierten Vergütung, gibt es entsprechende Ausgleichszahlungen. Zudem dürfen Direktvermarkter künftig auch mit gespeichertem Netzstrom handeln. Es wird also möglich sein, den Batteriespeicher in Zeiten niedriger Börsenpreise mit günstigem Netzstrom zu laden und den Strom später zu höheren Preisen zu verkaufen
Fazit: Was erst einmal negativ klingt, hat in der Praxis kaum Nachteile. Zwar kann die jährliche Einspeisevergütung etwas sinken, doch „verlorene Stunden“ werden am Ende des Förderzeitraums ausgeglichen. Insgesamt bleibt der finanzielle Verlust gering. Wer die neue Flexibilität clever nutzt, kann sogar höhere Gewinne erzielen – etwa indem Strom zu günstigen Zeiten gespeichert und erst dann eingespeist wird, wenn die Preise steigen. Noch profitabler wird es mit einem dynamischen Tarif: Hier kann der Strom gezielt dann im eigenen Speicher bevorratet werden, wenn er besonders günstig ist, um ihn später teurer zu verkaufen.
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Wer Fragen zu Photovoltaik oder anderen Energiethemen hat, ist in der unabhängigen und kostenlosen Erstberatung der Energieagentur richtig. Beratungen finden überwiegend direkt in den Mitgliedskommunen der Energieagentur statt – meist in den Rathäusern. Zusätzlich gibt es immer mittwochs und donnerstags von 16.20 Uhr bis 19 Uhr kostenfreie Beratungen im Waiblinger Büro der Energieagentur (Gewerbestraße 11). Terminvereinbarungen mit der Energieagentur erfolgen unter Tel. 07151 975 173-0. Weitere Infos unter www.ea-rm.de/erstberatung.