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Austauschpflicht: für manche Heizungen geht es 2019 zu Ende

30.01.2019

Heizkessel sanieren, auf regenerative Energien setzen...

In der Regel hat eine Heizung nach 30 Jahren ausgedient und muss ausgetauscht werden. So sagt es der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung EnEV. Folglich müssen Heizkessel, die vor 1989 eingebaut wurden, dieses Jahr ersetzt werden. Das betrifft schätzungsweise mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen in Deutschland.
„Natürlich wollen viele Hausbesitzer genau wissen, wann ihr Heizkessel die gesetzliche Frist zum Austausch überschritten hat“, sagt Hans-Peter Gäßler, Energieberater der Energieagentur Rems-Murr. Die Frist finden Hausbesitzer in den Bauunterlagen, auf der alten Rechnung, im Schornsteinfegerprotokoll oder auf dem Typenschild des Kessels. „Das Schild ist direkt auf dem Kessel montiert und gibt Auskunft über den Hersteller, das Baujahr und die Leistung“, so der Energieberater.

Wie bei jeder gesetzlichen Pflicht gibt es hier auch Ausnahmen: Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen im Keller bleiben. Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind von der Austauschpflicht ebenfalls ausgenommen. Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 bleibt den neuen Eigentümern eine Frist von zwei Jahren, um ihrer Gesetzespflicht nachzukommen. Das wird vom Schornsteinfeger geprüft.

Die Energieagentur empfiehlt ihren Ratsuchenden, bereits nach 20 Jahren den Zustand der Heizung zu prüfen und zu erneuern, noch bevor der Kessel nicht mehr betrieben werden kann. „Häuser mit einer Heizung auf Basis regenerativer Energien sind nicht nur klimaschonender, sie erhalten auch einen besseren Energieausweis“, so Gäßler. Für Solarthermie, Wärmepumpen und Pelletheizungen gibt es zudem attraktive Förderprogramme.

Zusammen mit den Fachleuten der Energieagentur können Sie herausfinden, welche Heizung am besten für Ihr Haus passt und wie sich erneuerbare Energien bei Ihnen einbinden lassen, um die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetztes (EWärmeG) zu erfüllen.

Die Energieagentur Rems-Murr lädt jeden Mittwoch- und Donnerstagnachmittag zu einer kostenlosen Beratung in Waiblingen ein. Die Beratungen finden direkt in der Energieagentur Rems-Murr, Gewerbestraße 11, im Gewerbegebiet Eisental von 17 bis 19 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der Energieagentur Rems-Murr (07151 975173-0). Die Energie-Checks der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Kooperation mit der Energieagentur Rems-Murr können immer zusätzlich zu den stationären Erstberatungen als Vor-Ort-Beratungen in Anspruch genommen werden.

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