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Ist Ihr Energieausweis noch gültig?

13.09.2018

Im Juli 2018 haben die ersten Energieausweise für ältere Häuser ihre Gültigkeit verloren. Die Energieagentur Rems-Murr weiß, wann ein neuer Ausweis her muss.

Wer eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen möchte, benötigt in Deutschland einen Energieausweis. Das fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Energieausweis zeigt, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet. Einfach und verständlich wird dafür eine Farbskala von grün bis rot (Effizienzklasse A+ bis H) verwendet. Ähnlich wie bei Kühlschränken ist der Energieverbrauch im grünen Bereich bzw. in der Effizienzklasse „A+“ am niedrigsten.

Die ersten Ausweise laufen 2018 ab

Energieausweise werden seit Juli 2008 für Häuser ausgestellt, die vor 1966 erbaut wurden. Da die Laufzeit zehn Jahre beträgt, wurden die ersten Ausweise im Juli 2018 ungültig. Ab 1. Januar 2019 verfallen dann Schritt für Schritt auch die Energieausweise der nach 1966 erbauten Häuser. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. „Einen Energieausweis benötigt man nur, wenn man ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet“, erklären die Energieberater der Energieagentur Rems-Murr. „Wer selbst im Eigenheim wohnt, kann einen Energieausweis ruhig verfallen lassen. Es reicht, bei Bedarf einen neuen zu bestellen.“

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten:

Der Energieverbrauchsausweis bewertet ein Gebäude anhand des gemessenen, also tatsächlichen Energieverbrauchs. Berücksichtigt werden unter anderem die Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre. Der Energieverbrauchskennwert hängt also stark vom Verhalten der Bewohner ab. Genauere Aussagen stehen im Energiebedarfsausweis. Hierfür wird der jährliche Energiebedarf des Gebäudes berechnet, also der energetische Aufwand für die Beheizung und die Warmwasserbereitung. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (z. B. Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Besitzer von größeren Bestandsgebäuden können wählen, welchen der beiden Energieausweise sie bei Vermietung oder Verkauf des Gebäudes vorlegen. Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis bereits seit 2002 vorgeschrieben.

Die Energieagentur Rems-Murr lädt jeden Mittwoch- und Donnerstagnachmittag zu einer kostenlosen Beratung in Waiblingen ein. Die Beratungen finden direkt in der Energieagentur Rems-Murr, Gewerbestraße 11, im Gewerbegebiet Eisental von 17 bis 19 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der Energieagentur Rems-Murr (07151 975173-0).

Die Energie-Checks der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Kooperation mit der Energieagentur Rems-Murr können immer zusätzlich zu den stationären Erstberatungen als Vor-Ort-Beratungen in Anspruch genommen werden.

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